Schimmel nach dem Einzug entdeckt – Rechte, Reaktion, nächste Schritte

Man ist gerade eingezogen. Die Kartons stehen noch, die Wohnung riecht nach frischer Farbe – und dann, beim Aufstellen des Schrankes oder beim ersten genauen Blick in die Ecken, taucht er auf. Ein grauer Fleck an der Wand. Manchmal auch nur ein muffiger Geruch, der sich nicht erklären lässt.

Das ist eine besonders unangenehme Situation, weil man noch gar nicht richtig angekommen ist und sich gleichzeitig schon mit einem Problem konfrontiert sieht, das man nicht verursacht haben kann. Man war doch gerade erst eingezogen.

Was zuerst zu tun ist

Der erste Impuls – den Fleck schnell wegmachen und hoffen, dass es das war – ist nachvollziehbar, aber keine gute Idee. Wer Schimmel unmittelbar nach dem Einzug entdeckt, sollte ihn zunächst dokumentieren, bevor er irgendwas daran verändert.

Fotos mit Datumsnachweis sind in diesem Moment das Wichtigste. Mehrere Aufnahmen, aus verschiedenen Winkeln, der Fleck im Kontext des Raumes und in der Nahaufnahme. Das Datum der Fotos – in den Metadaten der Bilddatei – ist später ein wichtiger Beleg dafür, dass der Schimmel bereits beim Einzug vorhanden war und nicht durch das eigene Verhalten entstanden ist.

Wer ein Übergabeprotokoll hat, sollte prüfen, ob der Schimmel dort vermerkt wurde. Wenn ja, ist die Ausgangslage klar. Wenn nein – was leider häufig vorkommt, weil Übergaben manchmal oberflächlich ablaufen – ist die eigene Dokumentation umso wichtiger.

War der Schimmel schon da – oder ist er neu?

Das ist die Frage, die Vermieter in solchen Situationen oft stellen. Und sie ist berechtigt. Schimmel kann tatsächlich sehr schnell entstehen – in einer leerstehenden, unbeheizten Wohnung zum Beispiel, oder wenn beim Einzug viel Feuchtigkeit eingebracht wird. Aber Schimmel, der tief in den Putz gezogen ist, eine flächige Ausdehnung hat oder hinter Tapeten sitzt, ist kein frischer Befall. Er war da.

Ein erfahrener Gutachter kann in vielen Fällen einschätzen, wie alt ein Schimmelbefall ist – anhand der Tiefe des Befalls, der Art der Verfärbung und des Zustands der Oberfläche. Das ist relevant, wenn es zum Streit kommt.

Wer unmittelbar nach dem Einzug Schimmel entdeckt und diesen sofort dokumentiert, hat einen klaren Zeitvorteil. Man kann nicht für etwas verantwortlich gemacht werden, das bereits vor dem eigenen Einzug existiert hat.

Die Meldung an den Vermieter

Sobald dokumentiert ist, folgt die Meldung – schriftlich, sachlich, mit konkreter Beschreibung und den Fotos als Anlage. Auch hier gilt: kein vorwurfsvoller Ton, sondern eine nüchterne Darstellung des Zustands. „Bei Einzug am [Datum] wurde folgender Schimmelbefall festgestellt“ – mit Ort, Größe, beigefügten Fotos.

Eine angemessene Frist zur Besichtigung und Behebung setzen. Wenn der Vermieter reagiert und Maßnahmen einleitet, ist das der beste Fall. Wenn nicht, hat man mit der Meldung die Grundlage für weitere Schritte gelegt.

Wie eine solche Meldung konkret aussehen sollte und worauf man dabei achten muss, beschreibt der Artikel zum Schimmel dem Vermieter melden ausführlich – inklusive der formalen Anforderungen, die die Meldung rechtlich belastbar machen.

Was rechtlich gilt

Ein Mangel, der bereits bei Einzug vorhanden war, ist ein Mangel der Mietsache – und damit grundsätzlich Sache des Vermieters. Der Mieter hat Anspruch auf Beseitigung. Wenn der Vermieter nicht handelt, kommen je nach Situation Mietminderung, Selbstvornahme mit Kostenerstattung oder im äußersten Fall außerordentliche Kündigung in Betracht.

Die entscheidende Voraussetzung für all das: Die Meldung muss erfolgt sein, und man muss sie nachweisen können. Wer schweigt, verliert Rechte.

Was Mieter in solchen Situationen grundsätzlich wissen sollten – über Mietminderung, Zuständigkeit und den Unterschied zwischen Mieter- und Vermieterverantwortung – findet sich im Artikel zu Mietminderung und Mieterrechten bei Schimmel.

Ein letzter praktischer Hinweis

Übergabeprotokolle sind bei zukünftigen Umzügen Gold wert. Wer beim nächsten Einzug das Protokoll sorgfältig ausfüllt und alle Mängel – auch kleine Flecken, die vielleicht harmlos aussehen – schriftlich festhält, ist von Anfang an auf der sicheren Seite. Ein Vermieter, der bei der Übergabe dabei ist und unterschreibt, kann später schwer behaupten, er habe von einem Mangel nichts gewusst.

Schimmel nach dem Einzug ist kein Schicksal. Es ist ein handhabbares Problem – wenn man die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge geht.